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  • AutorenbildSina Schöning

Geschäfts­rei­se­ver­si­che­rung der HanseMerkur

Abgesagte Meetings, Krankheit oder Verspätungen – bei Geschäftsreisen kommt schnell etwas dazwischen. Mit dem Geschäftsreiseschutz der Hanse Merkur sichern Sie sich gegen hohe Storno-, Umbuchungs- oder Arztkosten ab. Kombinieren Sie die

Business-Reiseversicherung individuell nach Ihren Anforderungen.

  • Privatbehandlung: In der Krankenversicherung werden Sie als Privatpatient im Ausland behandelt und haben freie Krankenhauswahl

  • Reiseabbruch: Bei Abbruch in der ersten Hälfte Ihrer Geschäftsreise erhalten Sie den vollen Reisepreis zurück (in der zweiten Hälfte: tatsächlich entstandene Zusatzkosten)

  • Verkehrsmittelverspätung: Erstattung der Hinreisemehrkosten oder nicht beanspruchter Reiseleistungen


Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Business-Reiserücktrittsversicherung


Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts:

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund

  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung

  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten

Bei Umbuchung der Reise:

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund

  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt

Versicherte Gründe:

  • Unerwartete schwere Erkrankung

  • Tod, schwere Unfallverletzung

  • Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft

  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken

  • Impfunverträglichkeit

  • Organspende/-empfang

  • Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person

  • Unerwartete gerichtliche Ladung

  • Adoption eines minderjährigen Kindes

  • Selbstkündigung des Mitarbeiters oder Kollegen desselben Unternehmens, der für die Dauer der Reise die versicherte Person vertritt

  • Unvorhersehbare und unverschuldete Ablehnung des für die Reise notwendigen Visums der versicherten Person

  • Absage des Geschäftstermins durch den Geschäftspartner

  • Fehlende erforderliche Montageteile

  • Begründete Seminarabsage durch den Seminaranbieter

  • Verkehrsmittelverspätung

  • Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt außer bei ambulant behandelten Erkrankungen (20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherter Person)



Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an und wir beraten Sie gerne zum Thema Geschäftsreiseversicherung.


(Quelle: HanseMerkur)

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