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  • AutorenbildIrem Barth

Flüssigkeiten im Handgepäck wieder nur begrenzt erlaubt

Die EU-Kommission hat beschlossen, dass ab dem 1. September wieder die Regelung gilt, dass Flüssigkeiten in maximal 100 Milliliter großen Behältnissen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Und das gilt auch für Reisende, die an Flughäfen durch sogenannte moderne CT-Scanner von der Land- auf die Luftseite gelangen.


Die neuartigen Scanner erlauben aktuell noch, dass Reisende Flüssigkeiten ohne Einschränkungen mit sich führen können und sie zusammen mit ihren großen elektronischen Geräten an den Sicherheitskontrollen in ihrem Handgepäck behalten dürfen.


Die alte und dann wieder neue Norm gilt bald wieder an allen Flughäfen in der EU sowie in Island, der Schweiz und Norwegen – unabhängig davon, ob sie mit Röntgen-Scannern oder den neuen Computertomografie-Scannern (CT-Scannern) ausgestattet sind.


Quelle FVW


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