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  • AutorenbildIrem Barth

𝗥𝗲𝗶𝘀𝗲𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗮𝗯𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴 𝟮𝟬𝟮𝟭

Aktualisiert: 27. Okt. 2021


Das BMF hat eine überarbeitete Version der „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten“ herausgebracht. Primär geht es um Verpflegungsmehraufwendungen.


𝗔𝗯𝗲𝗿 𝗺𝗮𝗹 𝗲𝗵𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵 🧐

"Für ein Frühstück sind 20% und für ein Mittag-/ Abendessen jeweils 40% von der für die „Zwischentage“ (24-stündige Abwesenheit) geltenden Verpflegungspauschale in Abzug zu bringen. Für Inlandsreisen bedeutet dies bei 28€ maximalem Pauschalsatz für ein Frühstück 5,60€ und für ein Mittag- und Abendessen je 11,20€ Abzug. Bei Vollverpflegung bleibt kein Restbetrag für den Reisenden" 🙄


Reisekostenabrechnungen können heute doch digitalisiert werden. Kein Mensch im Unternehmen muss sich wirklich

a) um die Details von Verpflegungsmehraufwendungen kümmern und

b) die regelmäßig erscheinenden Änderungen im Blick behalten.


Die automatisierte Reisekostenabrechnung ist schnell und zuverlässig!

Stellen Sie sich vor

200 MitarbeiterInnen, pro Monat zwei Reisen, Stundenlohn von vll. 40€, Erstellung einer Abrechnung: eine Stunde

200*2*12*40€ = 192.000€ 💸


Wir helfen Ihnen bei der Optimierung Ihrer Geschäftsreise-Prozesse und der Vereinfachung Ihrer Reisekostenabrechnung. Sprechen Sie mich gerne an


Irem Barth | ib@lcc-biehl.de | 📞 04821 956 373-30

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